Die Arbeitszeiterfassung ist eine Maßnahme, die sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgebern einen erheblichen Vorteil bringt. Viele Arbeitnehmer denken, dass es sich um eine minutiöse Kontrolle handelt. Dies ist allerdings nicht der Fall, denn die Arbeitszeiterfassung dient auch zum Schutz des Arbeitnehmers. So beispielsweise zur Kontrolle von Überstunden, Ruhepausen und Ähnliches auf der Grundlage des Arbeitszeitgesetzes.

Schutz der Arbeitnehmer

Die Arbeitszeiterfassung dient in erster Linie zum Schutz für den Arbeitnehmer. Bundesweit wurden durch das Arbeitszeitgesetz einheitliche Richtlinien eingeführt, die Arbeitnehmer vor deutlicher Mehrarbeit schützen soll. So werden dadurch Höchstarbeitszeiten oder auch Ruhepausen aufgezeichnet, von denen einige Branchen ausgenommen werden können. Die Arbeitszeiterfassung zeichnet auf, wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich im Dienst war bzw. ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitszeit aufzuzeichnen und gemäß Arbeitsvertrag Ihre Mehrarbeit zu honorieren.

Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer

Natürlich ist ein Arbeitgeber immer daran interessiert, dass Sie tatsächlich die im Arbeitsvertrag verankerten Stunden Ihrer Arbeit nachgehen. Auch dafür ist die Erfassung der Arbeitszeit wichtig. Sollten Sie aber Mehrarbeit leisten, wollen Sie dies vor Ihrem Arbeitgeber rechtfertigen können und die entsprechenden Mehrstunden abfeiern oder vergütet bekommen. Mit einer Erfassung der Arbeitszeit ist dies problemlos möglich. Solche Systeme befolgen nur die reine Arbeitszeit und jegliche Pausen sind von der Erfassung der Arbeitszeit abzuziehen. Wenn Sie beispielsweise Raucher sind und mehrmals täglich Raucherpausen machen, zählen diese nicht mit in die reine Arbeitszeit.

Arten der Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitgeber bauen dabei auf verschiedene Arten der Erfassung. Wenn Sie beispielsweise das Beispiel einer Zeitarbeitsfirma nehmen, werden Arbeitszeiten oftmals noch schriftlich erfasst. Die Stunden werden händisch aufgeschrieben und gegengezeichnet. Ebenso alt bewährt ist die Stempelkarte, bei der sich die Mitarbeiter mittels eines Stempelautomatenein- bzw. ausstempeln. Moderne Lösungen sind Software, die das Ganze an den Computern realisieren. Digitale Arbeitszeiterfassung ist noch keine Pflicht, erleichtert das Leben von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber allerdings ungemein. So haben Sie die Möglichkeit auf Knopfruck anzeigen zu lassen wie viel Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit Sie bereits geschafft haben oder wie viele Stunden sich auf Ihrem Überstundenkonto befinden. Auch als Arbeitgeber haben Sie schnell die Möglichkeit alle Arbeitszeiten und etwaige Differenzen der Soll-Arbeitszeit zu sehen.

Grundsätzlich können Sie die Arbeitszeiterfassung im Allgemeinen als Vorteil für alle Parteien sehen. Der Arbeitnehmer hat eine minutengenaue Erfassung seiner geleisteten Arbeitsstunden, während Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit haben sich einen Überblick über Ihre Angestellten und deren Arbeitszeiten zu machen. Unabhängig von diesen Vorteilen ist die Arbeitszeiterfassung eine Pflicht laut Arbeitszeitgesetz und ohnehin unabdingbar für die Organisation innerhalb eines Unternehmens, um die Übersicht über seine Angestellten und die eigene Arbeitszeit zu behalten.